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Baumfällung

Ob Sturmereignisse, baulichen Veränderungen oder ein verkehrsrechtlich nicht mehr tragbarer Baumzustand führen früher oder später zu einer Fällung.

Bäume dürfen allerdings nicht einfach gefällt werden, da sie häufig durch Gesetze und Satzungen geschützt werden. Hierzu zählen das  Bundesnaturschutzgesetz und die Baumschutzsatzung der Gemeinde. Je nach Baumart und Größe sind Genehmigungen nötig.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung von Antragsverfahren.

 

Mit Hilfe von moderner Ablasstechnik sind wir in der Lage, große und schwierige Bäume an unzugänglichen Orten schadfrei und präzise abzutragen. Unsere langjährige Erfahrung und geprüfte Ausrüstung ermöglicht uns ein sicheres und effektives Arbeiten. Dabei verlieren wir nicht den Blick auf die Kosten schonendste Lösung Ihres Anliegens. Durch regelmäßige Weiterbildung sind wir immer auf dem neusten Stand der Technik.

Wir besichtigen Ihre Bäume kostenfrei und besprechen mit Ihnen die beste Vorgehensweise.

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